Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14722
BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21 (https://dejure.org/2022,14722)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2022 - V ZB 53/21 (https://dejure.org/2022,14722)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - V ZB 53/21 (https://dejure.org/2022,14722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,14722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde wegen unklarem Beschwerdewert der begehrten Beseitigung eines Flechtzauns parallel zur Grundstücksgrenze

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde wegen unklarem Beschwerdewert der begehrten Beseitigung eines Flechtzauns parallel zur Grundstücksgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21
    Infolgedessen hat es auch die ihm obliegende eigene Schätzung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen unter Auswertung des Akteninhalts (eingehend dazu Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 6) nicht vorgenommen.

    Zwar kann das Rechtsbeschwerdegericht den Wert der Beschwer schätzen, wenn das Beschwerdegericht dies unterlassen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 8 mwN), und ausgehend von dem Vortrag der Beklagten, dass es sich um 20 bis 22 Sichtelemente mit Betonfundamenten handelt, sind die von ihnen genannten Kosten der Errichtung plausibel.

    Insbesondere nimmt das Berufungsgericht in dem Zurückweisungsbeschluss nur den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils, nicht jedoch seinen Hinweisbeschluss in Bezug, so dass die in Letzterem enthaltenen Angaben im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden können (vgl. § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO und Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 12).

  • BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19

    Bemessen des Werts der Beschwer nach den Kosten einer Ersatzvornahme eines

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21
    a) Richtig ist im Ausgangspunkt, dass sich die Beschwer einer Partei, die zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses bemisst (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN) und dass das Interesse an einem Sichtschutz keine Berücksichtigung finden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8).

    Daher erscheint es sachgerecht, die Beschwer grundsätzlich nach diesen Kosten zu bemessen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8; Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3).

  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14

    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung als unzulässig: Berufungsbeschwer eines

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21
    a) Richtig ist im Ausgangspunkt, dass sich die Beschwer einer Partei, die zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses bemisst (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN) und dass das Interesse an einem Sichtschutz keine Berücksichtigung finden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8).
  • BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18

    Berücksichtigung des Interesse des Wohnungseigentümers beim Gegenstandswert;

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21
    Daher erscheint es sachgerecht, die Beschwer grundsätzlich nach diesen Kosten zu bemessen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8; Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3).
  • BGH, 21.09.2023 - V ZB 25/23

    Fußbodenheizung wird abgeklemmt: Wert der Beschwer?

    Diese kann durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden, wenn die Feststellungen des Berufungsgerichts für eine solche Schätzung ausreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 8; Beschluss vom 11. November 2021 - V ZB 21/21, WuM 2022, 177 Rn. 8; Beschluss vom 19. Mai 2022 - V ZB 53/21, Grundeigentum 2022, 734 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht